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AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

VAN RIJSOORT B.V.
, Firmensitz in: Metaalstraat 1A, 5107 ND Dongen,
die Niederlande, am 1. September 1998 bei der Handelskammer
in Tilburg in den Niederlanden eingetragen unter Nummer 2124.


Paragraph 1: Angemessenheit dieser Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen Van Rijsoort B.V. und einem Abnehmer, worauf Van Rijsoort B.V. diese Bedingungen anwendbar erklärt hat., falls von Beteiligten nicht nachdrücklich von diesen Bedingungen abgewichen wird. Eventuelle Allgemeine Bedingungen des Abnehmers werden von Van Rijsoort B.V. nachdrücklich abgelehnt.

Paragraph 2: Angebote

Die von Van Rijsoort B.V. gemachten Angebote sind freibleibend, wenn nicht anders erwähnt ist. Van Rijsoort B.V. ist nur an den Angeboten gebunden, wenn die Annahme hiervon von dem Abnehmer, von Van Rijsoort B.V. mittels Ausführung der eingegangenen Vereinbarung oder mittels einer schriftlichen Bestätigung, bestätigt wird. Verlangte Angebote und/oder Bestellungen von einem Abnehmer, können von Van Rijsoort B.V. ohne Angabe der Gründe abgelehnt werden.

Paragraph 3: Lieferung

Wenn nicht anders vereinbart, findet Lieferung, “ab Lieferanten” Dongen (free carrier), konform die ICC Incoterms 1990 statt.
2. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die gekauften Waren zu dem Moment worauf diese geliefert werden, oder zu dem Moment worauf diese, der Vereinbarung entsprechend, zur Verfügung gestellt werden, abzunehmen.
Wenn die Gegenpartei die Abnahme ablehnt oder nachlässig ist bei der Erteilung der Auskunft oder Instruktionen notwendig für die Lieferung, werden die Waren, auf Risiko der Gegenpartei aufbewahrt. Die
Gegenpartei ist in diesem Fall für alle zusätzliche Kosten, auf jeden Fall für die Lagerkosten, zahlungspflichtig.
3. Wenn Van Rijsoort B.V. - nach nachdrücklicher Bitte des Abnehmers beim Zustandekommen des Transports vermittelt, ist Van Rijsoort B.V. auf keinerlei Weise Haftpflichtet oder verantwortlich, noch hat Sie keine Haftung für dem Ausfüllen und zur Verfügung stellen der erforderlichen Unterlagen. Dieser Transport geht völlig auf Rechnung und Risiko des Abnehmers.
4. Ab Lieferungsmoment gehen die Waren auf Rechnung und Risiko des Abnehmers. Der Abnehmer braucht immer selber das Risiko während Transport der von ihm gekauften Waren zu versichern. Auch falls van Rijsoort B.V. und der Abnehmer einenandere Lieferungsstelle vereinbart haben.


Paragraph 4: Lieferzeit

Die vereinbarte Lieferzeit ist keine fatale Frist, wofern nicht anders vereinbart ist. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muß der Abnehmer, Van Rijsoort B.V. demnach schriftlich in Verzug setzen, beim Bestimmen einer näheren von Van Rijsoort B.V. nachzukommenen entsprechenden Frist.

Paragraph 5: Teillieferungen

Es wird Van Rijsoort B.V. erlaubt verkaufte Waren teilweise zu liefern. Dies gilt nicht wenn eine Teillieferung keinen selbständigen Wert hat. Wenn die Waren teilweise geliefert werden, ist Van Rijsoort B.V. kompetent jedes Teil separat zu fakturieren.

Paragraph 6: Forderungen und Normen

Wenn die in den Niederlanden zu liefernen Waren außen den Niederlanden verwendet werden sollen, hat Van Rijsoort B.V. die Verantwortung, daß die zu liefernen Waren den Forderungen oder Normen die von Gesetzen oder Anordnungen des Landes wo die Waren verwendet werden gestellt werden, entsprechen, wann vorhergehend am Treffen der Vereinbarung, der Käufer die Benutzung im Ausland und die dafür geltenen Forderungen oder Normen erwähnt hat.

Paragraph 7: Muster, Modellen und Beispielen

Wenn von Van Rijsoort B.V. ein Muster, Modell oder Beispiel gezeigt oder erteilt worden ist, wird es vermutet nur als Andeutung gezeigt oder erteilt zu sein: die Qualitäten der zu liefernen Waren können dem Muster, Modell oder Beispiel nicht entsprechen, es sei denn, daß nachdrücklich erwähnt war, daß konform das gezeigte oder erteilte Muster, Modell oder Beispiel, geliefert sollte.

Paragraph 8: Änderungen in den zu liefernen Waren

Van Rijsoort B.V. berechtigt sich Waren zu liefern die den Waren welche in der Kaufvereinbarung beschrieben sind auf folgende Punkte nicht entsprechen: Farbe, Größe, Modell. Falls Van Rijsoort B.V. Waren liefert, die den vereinbarten Waren tatsächlich nicht entsprechen, ist der Abnehmer berechtigt die Vereinbarung rückgängig zu machen. Der Abnehmer hat diese Zuständigkeit während drei Tagen nachdem er die Waren empfangen hat oder mit Recht empfangen hätte konnte.

Paragraph 9: Aufhebung der Vereinbarung

1. Die Forderungen von Van Rijsoort B.V. an den Abnehmer sind in folgenden Fällen sofort einforderbar :
- wenn nach Eingehen der Vereinbarung Van Rijsoort B.V. Kenntnis von Umständen bekommt, die Van Rijsoort B.V. mit Recht zu befürchten geben, daß der Abnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllen werde;
- wenn Van Rijsoort B.V. dem Abnehmer beim Eingehen der Vereinbarung gebeten hat Sicherheit für die Einhaltung zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist.
In obengenannten Fällen ist Van Rijsoort B.V. kompetent, die weitere Ausführung der Vereinbarung aufzuschieben, oder die Vereibarung rückgückgängig zu machen, ohne daß, das Recht von Van Rijsoort B.V. davon unberührt bleibt, Ersatz zu leisten.
2. Wenn es Verhälltnisse in bezug auf Persone und/oder Material gibt, deren Van Rijsoort B.V. sich beim Erledigung der Vereinbarung bedient oder sich pflegt zu bedienen, welche der Art sind, daß die Erledigung der Vereinbarung unmöglich oder dermaßen beschwerlich und/oder unverhältnismäßig kostbar wird, daß Einhaltung der Vereinbarung billigerweise nicht mehr erfordert werden kann, ist Van Rijsoort B.V. kompetent die Vereibarung rückgängig zu machen.


Paragraph 10: Garantie

1. Van Rijsoort B.V. leistet auf die Lieferung keine andere Garantie dann welche von Ihrem Lieferanten geleistet wird.
2. Wenn es einen Entwurf-, Material- oder Herstellungsfehler gibt, hat der Abnehmer das Recht auf Wiederherstellung der Ware. Van Rijsoort B.V. kann sich entscheiden die Ware zu ersetzen wenn Wiederherstellung Einwände vorbringt. Der Abnehmer hat nur Recht auf Ersatz wenn Wiederherstellung der Ware nicht möglich ist.
3. Für Schaden entstanden infolge eines Fehlers in dem Gelieferten, wobei Wiederherstellung oder Ersatz nicht möglich ist, ist nicht Van Rijsoort B.V. sondern, den Lieferanten des gelieferten Produkts haftbar.
4. Die Garantie ist nicht gültig wenn den Schaden die Folge ist einer unrichtige Behandlung. Mit unrichtige Behandlung wird auf jeden Fall beabsichtigt: unverständige oder unsorgfältige Nutzung, Nutzung der Nutzungsvorschriften abweichend oder was in dem bei der Sache gehörenden Sicherheitsblatt oder Garantiebedingungen erwähnt ist oder wenn die Waren klimatologisch unrichtig gelagert sind.


Paragraph 11: Eigentumsvorbehalt

1. Die von Van Rijsoort B.V. gelieferten Waren, bleiben das Eigentum von Van Rijsoort B.V. bis der Abnehmer alle nachfolgenden Verbindlichkeiten aus allen mit Van Rijsoort B.V. getroffenen Kaufvereinbarungen nachgekommen ist:
- die Gegenleistung(en) in bezug auf gelieferte(n) oder noch zu liefern Ware(n) selber;
- eventuelle Forderungen wegen nicht-Einhaltung von dem Abnehmer einer oder einigen Kaufvereinbarung(en).
2. Die von Van Rijsoort B.V. abgelieferten Waren, die auf Grund Absatz 1 zu dem Eigentumsvorbehalt gehören, dürfen nur im Rahmen einer normalen Betriebsführung weiterverkauft werden. Außerdem, ist der Abnehmer nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder hier einig anderes Recht an zu verbinden.
3. Wenn der Abnehmer seine Verbindlichkeiten nicht nachkommt oder es triftige Gründe gibt, daß er das nicht machen wird, ist Van Rijsoort B.V. berechtigt, abgelieferte Waren worauf den in Absatz 1 gemeinten Eigentumsvorbehalt bei dem Abnehmer oder Dritten die die Waren für den Abnehmer behalten ruht, weg- zuholen oder wegholen zu lassen. Der Abnehmer ist dazu verpflichtet alle Mitwirkung zu verschaffen bei Strafe von einer Buße in Höhe von 10% des von ihm Verschuldigten pro Tag.
4. Wenn Dritten einiges Recht auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren haben wollen oder geltend machen, ist der Abnehmer verpflichtet Van Rijsoort B.V., so snell als, mit Fug und Recht erwartet werden darf, zu informieren.
5. Der Abnehmer verpflichtet sich auf erstes Ersuchen von Van Rijsoort B.V.:
- für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren eine Feuer-, Explosion-, Wasserschaden und Diepstahlversicherung abzuschließen, die Waren versichert zu halten und die Police zur Kenntnisnahme zu geben;
- alle Anspüche des Abnehmers auf Versicherer in bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an Van Rijsoort B.V. zu verpfänden auf die Weise die verordnet wird in Paragraph 3:239 BGB (NL).
- die Forderungen die der Abnehmer seinen Abnehmern gegenüber bekommt beim Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt von Van Rijsoort B.V gelieferten Waren, an Van Rijsoort B.V. zu verpfänden auf die Weise die verordnet wird in Paragraph 3:239 BGB (NL).
- die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu bezeichnen als das Eigentum von Van Rijsoort B.V.;
- auf andere Weisen Mitwirkung zu leisten an alle entsprechenden Maßnahmen die Van Rijsoort B.V. zur Schutz ihr Eigentumsrecht in bezug auf die Waren treffen will und welche den Abnehmer nicht ungerecht beeintrrächtigen in ihrer normalen Betriebsführung.


Paragraph 12: Mängel; Reklamationfristen

1. Der Abnehmer soll die gekauften Waren bei Ablieferung oder so snell wie möglich danach prüfen (lassen). Dies heißt, daß die Gegenpartei prüfen soll, ob die gelieferte Ware der Vereinbarung entsprechen, nämlich:
- ob die richtigen Waren geliefert sind;
- ob die abgelieferten Waren in bezug auf Quantität (z.B. die Anzahl und die Menge) der vereinbarte Quantät entsprechen;
- ob die abgelieferten Waren den Qualitätsforderungen oder - wenn diese fehlen- den Forderungen die man für einen normalen Gebrauch und/oder Handelszwecke stellen darf, entsprechen.
2. Wenn erkennbare Mängel oder Fehllieferungen festgestellt werden, solll der Abnehmer diese innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung schriftlich an Van Rijsoort B.V. mitteilen.
3. Nicht erkennbare Mängel soll der Abnehmer innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, aber innerhalb 30 Tagen nach Ablieferung schriftlich an Van Rijsoort B.V. mitteilen.
4. Auch wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, ist er noch immer Zahlungs- und Abnahmepflichtig. Die Waren können nur nach vorhergehende Genehmigung an Van Rijsoort B.V. zurückgeschickt werden.


Paragraph 13: Preissteigerung

1. Wenn Van Rijsoort B.V. mit der Gegenpartei einen bestimmten Preis vereinbart, ist Van Rijsoort B.V. trotzem berechtigt den Preis zu erhöhen wenn die grundpreis-erhöhenden Faktore, wie Arbeits- und Produktionskosten, es veranlassen.
2. Wenn es eine Preissteigerung über 10 % gibt, hat der Abnehmer das Recht die Vereinbarung rückgängig zu machen.


Paragraph 14: Zahlung

1. Zahlung soll gegen Vorauskasse bei Ablieferung der gekauften Waren erfolgen oder wenn es ausdrücklich und schritflich vereinbart worden ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, pro gesetzliches Zahlingsmittel bei Van Rijsoort B.V. oder durch Überweisung des schuldigen Betrags auf die IBAN-Nummer
NL 67 RABO 0111 9341 33 von Van Rijsoort B.V. in Dongen in den Niederlanden. Wenn Zahlung ausbleibt, ist der Abnehmer direkt (bei Vorauskasse) oder wenn die Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum abgelaufen ist (wenn Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach über den einforderbaren Betrag, die gesetzlichen Zinsen schuldig oder Zinsen in Höhe von 1.5 % pro Monat, wie nach Wahl von Van Rijsoort B.V.
2. Im Liquidationsfall, Konkursfall oder im gerichtlichen Zahlungsaufschubsfall des Abnehmers werden die Verbindlichkeiten des Abnehmers sofort erforderlich sein.
3. Zahlung soll ohne Rabatt oder Verrechnung erfolgen.
4. Die Zahlungen der Gegenpartei dienen immer zur Abzahlung an erster Stelle
aller schuldigen Zinsen und Kosten, und an zweiter Stelle der ältesten erforderlichen unbezahlten Posten, sogar wenn der Gegenpartei erwähnt, daß die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.


Paragraph 15: Inkassogebühren

1. Wenn der Abnehmer im Verzug beim Nachkommen einer oder mehrerer seiner Zahlungsverbindlichkeiten ist, alle entsprechenden Kosten welche außergerichtlich für die Zahlung gemacht werden, sind für Rechnung des Abnehmers. Auf jeden Fall ist der Abnehmer 15% der Hauptsumme mit einem Minimum von Euro 70,00 schuldig. Wenn Van Rijsoort B.V. nachweist höhere Kosten gemacht zu haben, welche mit Fug und Recht notwendig waren, sind diese auch für Rechnung des Abnehmers.
2. Der Abnehmer ist Van Rijsoort B.V. gegenüber, die von Van Rijsoort B.V. gemachten gerichtlichen Kosten, inklusive die totalen Rechtsanwalt- und/oder Gerichtsvollzieherkosten, es sei denn,daß diese unbillig hoch sind. Dies ist nur gültig, wenn Van Rijsoort B.V. und der Abnehmer in bezug auf eine Vereinbarung worauf diese Generellbedingungen sich beziehen, einen gerichtlichen Prozeß führen und wobei in einem gerichtlichen Urteil den Abnehmer völlig oder maßgeblich ins Unrecht gesetzt wird.


Paragraph 16: Haftbarkeit

Van Rijsoort B.V. ist den Abnehmer gegenüber ausschließlich auf folgender Weise haftbar:
1. Für Schaden infolge Mängel an geliefterte Waren gilt ausschließlich die Haftbarkeit wie geregelt in Paragraph 9 dieser Bedingungen.
2. Van Rijsoort B.V. ist haftbar wenn Schaden verursacht ist durch Vorsatz oder grobe Schuld von Van Rijsoort B.V. oder ihre leitenden Angestellten;
3. Übrigens ist die Hafbarkeit von Van Rijsoort B.V. auf die Höhe der Partei gehöhrenden Rechnung beschränkt .
4. Weder Van Rijsoort B.V. noch der Fabrikant ist hafbar wenn der Schaden die Folge ist einer unrichtigen Behandlung der gelieferten Ware. Unter unrichtiger Behandlung versteht man auf jeden Fall: unverständige oder unsorgfältige Verwendung, Verwendung nicht gemäß den Verwendungsauflagen oder das, was erwähnt ist in dem der Ware gehöhrenden Sicherheitsblatt oder Garantie- bedingungen oder die klimatologisch unrichtige Lagerung der Waren.
5. Van Rijsoort B.V. ist nicht haftbar für indirekten Schaden, wie Betriebschaden, bei dem Abnehmer oder bei Dritten. Wenn Van Rijsoort B.V. von Dritten haftbar gemacht wird, dann wird Van Rijsoort B.V. von dem Abnehmer gesichert.


Paragraph 17: Übermacht

1. Unter Übermacht versteht man Umstände die die Verbindlichkeiteinhaltung verhindern, und die Van Rijsoort B.V. nicht zuzurechnen sind. Hierunter wird versteht man auch (wenn und soweit diese Ümstände die Einhaltung verun- möglichen oder ungerecht erschweren): Streike in anderen Betrieben als Van Rijsoort B.V. ; wilde Streike oder politische Streike bei Van Rijsoort B.V.; Ein- und Ausfuhrverbote und derartige (obrigkeitlichen) Maßnahmen; ein allgemeiner Mangel an benötigten Rohstoffen und anderen für es Zustande bringen der vereinbarten Leistung benötigten Sachen oder Dienste; nicht vorauszusehende Stagnation bei Zulieferbetrieben oder anderen Dritten wovon Van Rijsoort B.V. abhängig ist; Arbeitsunfähigkeit der Unternhemer von Van Rijsoort B.V. und allgemeine Transportprobleme.
2. Van Rijsoort B.V. ist auch berechtigt sich auf Übermacht zu berufen, wenn der Umstand, der (weitere) Einhaltung verhindert, eintritt, nachdem Van Rijsoort B.V. ihre Verbindlichkeit einhalten hätte müssen.
3. Während Übermacht werden die Lieferungs- und anderen Verbindlichkeiten von Van Rijsoort B.V. aufgeschoben. Wenn die Periode worin durch Übermacht Einhaltung der Verbindlichkeiten von Van Rijsoort B.V. nicht möglich ist, langer dauert dann 2 Monaten sind beide Parteien berechtigt die Vereinbarung rückgängjg zu machen, ohne daß es in diesem Fall eine Schadenersatzpflicht gibt.
4. Wenn Van Rijsoort B.V. beim Eintritt der Übermacht ihre Verbindlichkeiten schon teilweise nachgekommen hat, oder ihre Verbindlichkeiten nur teilweise nachkommen kann, ist sie berechtigt die bereits gelieferten Waren und/oder das lieferbare Teil separat zu fakturieren und ist der Abnehmer verpflichtet die Rechnung zu begleichen sowie es sich um einen separaten Vertrag handelt.
Dies hat aber keine Geltung wenn die bereits gelieferten Waren und/oder das lieferbare Teil keinen Eigenwert hat. Die bereits gelieferten Waren werden dann kostenlos von dem Abnehmer an Van Rijsoort B.V. zurückgeschickt.


Paragraph 18: Streitschlichtung

Abweichend von den gesetzlichen Regeln für die Zuständigkeit des bürgerlichen Richters wird jeder Streit zwischen Abnehmer und Van Rijsoort B.V., wenn das Gericht zuständig ist, von dem Gericht beschlichtet. Van Rijsoort B.V. bleibt aber berechtigt, den Abnehmer vorzuladen vor dem nach dem Gesetz oder dem geltenden internationalen Vertrag zuständigen Richter.


Paragraph 19: Geltendes Recht

Für jede Vereinbarung zwischen Van Rijsoort B.V und Abnehmer gilt das Niederländische Recht, ausschließlich der internationalen Verträge.


Paragraph 20: Änderung der Bedingungen

1. Van Rijsoort B.V. ist berechtigt Änderungen in diesen Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten in Kraft bis zum angekündigten Inkrafttreten. Van Rijsoort B.V. wird die geänderten Bedingungen rechtzeitig der Gegenpartei schicken. Wenn kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mittgeteilt ist, treten Änderungen in Kraft, sobald der Gegenpartei die Änderung mitgeteilt wurde.
2 Wenn einige Bestimmung dieser Bedingungen kraftlos ist oder für nichtig erklärt wird, werden die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen völlig in Kraft bleiben und werden Van Rijsoort B.V. und der Abnehmer sich beraten um neue Bedingungen als Ersatz der kraftlosen und/oder für nichtig erklärten Bedingungen zu vereinbaren, wobei das Ziel und der kraftlosen und/oder für nichtig erklärten Bedingung berücksichtigt wird.

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